1. Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ vom 24.09.2018
Das Förderprogramm JubaS dient der praktischen Unterstützung der regionalen Akteure im Freistaat Sachsen. Den Schwerpunkt bildet dabei die Unterstützung der regionalen Kooperationsbündnisse, sprich der Jugendberufsagenturen in den Landkreisen und kreisfreien Städte. Darüber hinaus wurde eine Landesservicestelle zur fachlichen Begleitung und Vernetzung der Jugendberufsagenturen eingerichtet.
Die Förderung der zugehörigen Landesservicestelle und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit erfolgen auf Grundlage der Fachkräfterichtlinie (Veröffentlichung im Sächs. Amtsblatt am 13. September 2018). Der Projektaufruf zum Förderprogramm JubaS wurde am 11. Oktober 2018 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Alle zehn Landkreise und drei Kreisfreien Städte haben sich am Förderprogramm beteiligt. Für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 stehen insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Förderung der regionalen Jugendberufsagenturen zur Verfügung.
2. Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ vom 01.09.2021
Die 2. Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ wurde am 16.9.2021 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das SMWA die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen. Deren Ziel ist, junge Menschen beim gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf durch eine zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen zu stärken.
Das Förderprogramm richtet sich an die 13 Landkreise bzw. kreisfreien Städte des Freistaats Sachsen. Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 stehen insgesamt 2,3 Millionen Euro zur Förderung der regionalen Jugendberufsagenturen zur Verfügung. Begleitet wird die Förderung durch eine Landesservicestelle, die die Jugendberufsagenturen unter anderem durch die Organisation eines überregionalen Erfahrungsaustauschs, Öffentlichkeitsarbeit, fachliche Begleitung und die Bündelung von Informationen unterstützt.
3. Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ vom 03.09.2024
Die 3. Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ wurde am 19.09.2024 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das SMWA die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen. Diese verfolgen das Ziel, junge Menschen beim erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten und zu stärken. Im Mittelpunkt steht dabei die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kommunen und weiteren Partnern.
Die Förderung richtet sich weiterhin an die 13 Landkreise bzw. kreisfreien Städte des Freistaats sowie die Landesservicestelle JubaS. Diese übernimmt Aufgaben der fachlichen Begleitung, der Organisation des überregionalen Erfahrungsaustauschs, der Öffentlichkeitsarbeit sowie den Aufbau eines begleitenden Monitorings.