5. JubaS-Themenkreis:
Rechtskreisübergreifende Fallarbeit in Jugendberufsagenturen Erfahrungsberichte und good practice

Prozesse der gemeinsamen, rechtskreisübergreifenden Fallarbeit umzusetzen und zu „leben“ gehört zu den Kernelementen einer Jugendberufsagentur. Bei der Ausgestaltung der gemeinsamen Fallarbeit besteht ein breites Spektrum an möglichen Umsetzungsformen. Die Variabilität und Flexibilität bei der Umsetzung gemeinsamer Fallarbeit, die damit verbundenen Vorzüge, aber auch Herausforderungen in der Praxis, waren Themen des 5. JubaS-Themenkreises am 27.05.2021, an dem rund 50 Vertreter*innen der Jugendberufsagenturen im Freistaat teilnahmen.

Den Auftakt machte Maria Völker, Koordinatorin des Hauses der Jugend in Leipzig. Sie bekräftigte die Bedeutung der gemeinsamen Fallarbeit als Kernstück von Jugendberufsagenturen, schilderte aber zugleich die praktischen Herausforderungen, die beispielsweise im Bereich des Datenschutzes liegen. Am Beispiel des in Leipzig genutzten und mit der Jugendberatungsstelle jUkON gemeinsam erarbeiteten Pendelbogens demonstrierte sie eine Lösungsmöglichkeit und Alternative zur Schweigepflichtentbindung und Einverständniserklärung. Dieser ist auf die Stärkung der Selbstverantwortung des jungen Menschen gerichtet, gibt einen Überblick über den Beratungsverlauf und kann zu allen Terminen mitgebracht werden. Derzeit wird die Einführung des IT-Systems zum Datenaustausch am Übergang Schule-Beruf, YouConnect, geprüft. Als organisatorisch voraussetzungsvoll wurde hier insbesondere der Einbezug des SGB VIII genannt. In der an den Vortrag anschließenden Diskussion wurde die breite Einbindung von Akteuren über SGB II, III und VIII hinaus in die gemeinsame Fallarbeit betont, beispielsweise in Form des Jugendmigrationsdienstes oder der Jugendgerichtshilfe.

Jens Geißler, Projektkoordinator der Jugendberufsagentur des Landkreises Görlitz, stellte im Anschluss die Formen der gemeinsamen Fallarbeit in Görlitz vor. Zunächst betonte er die Chancen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, die in einer holistischen Sichtweise auf Jugendliche und deren Problemstellungen, dem zielgerichteten Einsatz von Hilfsangeboten und der Vermeidung von Schnittstellenverlusten begründet liegen. Zu den Risiken einer erfolgreichen Umsetzung gehören z. B. institutionelle Hürden, der Datenschutz und das teilweise unterschiedliche Wording der einzelnen Rechtskreise In Görlitz wurde eine eigene virtuelle Plattform für die gemeinsame Fallarbeit geschaffen, die den einzelnen Rechtkreisen die Möglichkeit gibt, gemeinsame Fallarbeit über Journaleinträge umzusetzen. Als Vorteile wurden hier kurze Reaktionszeiten und kontinuierliche Erreichbarkeit der Partner genannt.

Jan Steinhagen, Fachdienstleistung Jugendberufshilfe der Jugendberufsagentur Berlin-Mitte, informierte im dritten Beitrag über das Konzept standardisierter rechtskreisübergreifender Fallberatungen am Standort Mitte der Jugendberufsagentur Berlin. Die Fallberatungen werden hier regelmäßig – einmal monatlich ‑ auf der Grundlage eines standardisierten Analyseschemas durchgeführt. Dabei wird auf jeder Sitzung jeweils ein Fall durch einen Partner anonymisiert vorgestellt. Neben Vertreter*innen der Berufsberatung, des Jobcenters, der Beratungskräfte der beruflichen Schulen und freien Träger nehmen – je nach Fallkonstellation – auch weitere Akteure an den Sitzungen teil. Zu den zentralen Bestandteilen gehören die Begleitung durch eine externe Moderation und eine anschließende Evaluation. Die standardisierten Fallberatungen ersetzen dabei nicht jederzeit einzuberufende Fallberatungen, die bei aktuellen Bedarfsfällen notwendig werden. Als „Fortbildungsangebot“ dienen sie dazu, den Austausch der Partner in der JBA und der weiteren Netzwerkpartner zu stärken, die unterschiedlichen Sichtweisen und Herangehensweisen kennenzulernen und die möglichen Angebote zu verzahnen,

Hervorgehoben wurde, dass der durch das regelmäßige Format erzeugte Wissenstransfer zwischen den Partnern zur Steigerung der Qualität der Beratungen führt, da die erworbenen Kenntnisse in künftigen Gesprächen mit den jungen Menschen angewendet werden können, um passgenaue Angebote zu unterbreiten und so die Integration der jungen Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu erreichen.

Nach den Erfahrungen aus der Hauptstadt widmeten sich Alexandra Florek und Heiko Stelljes dem Norden Deutschlands. Nach einer kurzen Einordnung der JBA Schleswig-Flensburg erörterten sie die Herausforderungen des ländlichen Raums. Die JBA verfügt über drei Standorte: Schleswig, Kappeln und Flensburg. Mit der Einbindung der kreisfreien Stadt Flensburg verfügt die JBA über die erste und einzige kreisübergreifende Jugendberufsagentur Deutschlands. Es gibt einen gemeinschaftlichen Terminkalender, auf dessen Basis eine Empfangskraft Termine für die gemeinsame Fallarbeit plant, sobald Handlungsbedarf für junge Menschen und deren Anliegen besteht. Während die allgemeinbildenden Schulen eine zusteuernde Rolle einnehmen, wird neben den drei Rechtskreisen SGB II, III und VIII auch die Eingliederungshilfe SGB IV bei Bedarf einbezogen. Betont wurde die große Bedeutung der Jugendberufshilfe bei der Gestaltung von Maßnahmen und Projekten der JBA Schleswig-Flensburg. Alexandra Florek und Heiko Stelljes warben für kreative Lösungen und „Mut zur Lücke“, um sich nicht von den Mühlen der Bürokratie zermürben zu lassen. Das ermöglichte ihnen eine stabile Vor-Ort-Betreuung auch während der Corona-Pandemie. Hervorgehoben wurden zudem die positiven Erfahrungen, die die JBA bei der Anwendung von YouConnect gewonnen hat.

Einen daran anschließenden Überblick über YouConnect bot Kerstin Ferrenberg von der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. Sie informierte über die organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung des IT-Systems zum Datenaustausch am Übergang Schule-Beruf. Mit dem Tool wird eine Möglichkeit zur gemeinsamen, digitalen Fallarbeit der Partner geschaffen und rechtskreisübergreifende Abstimmungen von Angeboten und Leistungen für junge Menschen erleichtert. Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen gehören die Benennungen von Partneradministrator*innen für die zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) und das SGB VIII sowie einer koordinierenden Ansprechperson, über die alle Informationen, Anfragen und Rückmeldungen kanalisiert werden. Darüber hinaus wurden den Teilnehmenden Links zu weiterführenden Informationen, u. a. zur Bestellung des Informationspakets und zu Videoanleitungen, an die Hand gegeben.

 


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