Gemeinsame Erklärung zur Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen

Um die Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen in Sachsen voranzutreiben, haben die Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), für Kultus (SMK) und für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (RD) sowie der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) sowie der Sächsische Landkreistag (SLKT) eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet.

Darin wurde u. a. die Schaffung einer Landesfachgruppe Jugendberufsagentur (LF JBA) vereinbart. Diese befasst sich mit landesweiten Aspekten von Jugendberufsagenturen, mit dem übergeordneten Ziel, förderliche Rahmenbedingungen für ein kohärentes Übergangssystem „Schule – Beruf“ auf Ebene des Freistaates zu schaffen. Die Landesservicestelle JubaS übernimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle der LF JBA sowie die Organisation eines geregelten Austauschs mit den regionalen Kooperationsbündnissen.

 

JubaS-Kooperationsvereinbarung

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Jugendberufsagenturen (JBA) im Freistaat Sachsen leisten einen wichtigen Beitrag, wenn es darum geht, junge Menschen in Ausbildung, Beschäftigung oder ein Studium zu bringen. Die Idee ist, dass jungen Menschen am Übergang Schule-Beruf eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung steht. Dort sollen sie gebündelte Angebote zur Unterstützung und Begleitung bei der Berufswahl und -vorbereitung, der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz, der Wahl geeigneter Ausbildungswege, der Wahl des passenden Studiums und der Bewältigung von persönlichen Problemen erhalten.

Mit dem Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen im Freistaat Sachsen. Gefördert werden regionale Kooperationsbündnisse auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Grundlage für die Weiterentwicklung des Ansatzes der Jugendberufsagentur im Freistaat Sachsen bildet eine Kooperationsvereinbarung, die am 06. Januar 2017 zwischen den Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für Kultus und für Soziales und Verbraucherschutz sowie der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen wurde.

Die Vereinbarung konkretisiert die Ziele, die Zielgruppe und die wesentlichen Kriterien, durch die sich Jugendberufsagenturen auszeichnen. Darüber hinaus enthält sie Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Beteiligten auf kommunaler Ebene und auf Landesebene.

Mit der Vereinbarung setzen sich die Kooperationspartner im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dafür ein, dass die Jugendberufsagenturen auf der Grundlage regionaler Vereinbarungen weiter entwickelt werden. Ziel ist, mit den Jugendberufsagenturen eine Angebotsstruktur zu schaffen, die jungen Menschen gleichermaßen eine bedarfsgerechte Förderung und Unterstützung ermöglicht. Hierzu stimmen die maßgeblichen Akteure vor Ort, d.h. die Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Sozial- und Jugendämter sowie weitere Akteure, ihre Unterstützungsangebote stärker aufeinander ab und bieten diese gebündelt unter einem Dach an. Dies kann auch virtuell geschehen. Das Angebot der Jugendberufsagenturen steht dabei grundsätzlich allen jungen Menschen offen, die in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich am Übergang von der Schule in das Berufsleben befinden.

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Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping:

„Mit dem Übergang von der Schule in den Beruf werden für die weitere persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen wichtige Weichen gestellt. Mit der Bündelung der Beratungsangebote der Kooperationspartner vor Ort haben die Jugendberufsagenturen das richtige Konzept, diesen Übergang bestmöglich zu gestalten und einen guten Start ins Berufsleben zu ermöglichen.“

Logo Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Der Staatsminister für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr, Martin Dulig:

„Wir brauchen jede und jeden Jugendlichen und wollen ihnen die besten Chancen für ihre berufliche Zukunft bieten. Kein Talent darf uns verloren gehen. Dafür übernehmen wir gemeinsam die Verantwortung. Die Kooperationsvereinbarung bietet einen guten Rahmen zur Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen in Sachsen.“


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Kultusminister Christian Piwarz:

„Die Kooperationsvereinbarung schafft eine Angebotsstruktur, die vielen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang von der Schule ins Arbeitsleben ermöglicht. Jeder zählt – keiner darf verlorengehen!“

Logo Regionaldirektino Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA):

„Kein Jugendlicher darf uns verloren gehen. Dafür müssen wir Wege verkürzen und vorhandene Angebote besser bekannt machen. Diesem Ziel dienen die Jugendberufsagenturen. Wenn es für die Jugendlichen eine gemeinsame Anlaufstelle gibt, treffen sie bessere und schnellere Entscheidungen – von der Berufs- und Studienwahl bis hin zum dauerhaften Einstieg in das Berufsleben.“


André Jacob, Geschäftsführer des Sächsischen Landkreistages:

„Mit dieser Kooperationsvereinbarung wird der bewährte Weg der bisherigen Zusammenarbeit im Interesse der Jugendlichen fortgesetzt und weiter ausgestaltet.“

Ralf Leimkühler, stellvertretender Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetags:

„Wir wollen Brücken bauen, um jungen Menschen einen geglückten Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu ermöglichen. Mit dieser Vereinbarung wird die schon bisher gepflegte Zusammenarbeit auf eine neue und moderne Grundlage gestellt“.